Die Trauung in unserer Kirchengemeinde

Allgemeine Informationen zur Trauung

Bei der Trauung wird die Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Die evangelische Trauung ist dann ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.

Wie kann ich eine Trauung in unserer Gemeinde anmelden?

Wenn Sie einen Termin für Ihre Hochzeit und kirchliche Trauung ins Auge fassen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem zuständigen Pfarrer in Verbindung. Zuständig für die kirchliche Trauung ist der Pfarrer, in dessen Bezirk Sie oder ihr künftiger Ehepartner wohnen. Wenn Sie den Termin für die kirchliche Trauung verbindlich mit dem Pfarrer abgesprochen haben, können Sie Ihre Vorbereitungen vervollkommnen. Einige Wochen vor der Trauung wenden Sie sich erneut an den Pfarrer und vereinbaren ein Traugespräch.

Formale Voraussetzungen

Für die kirchliche Trauung gibt es ein paar formale Voraussetzungen:

  1. Mindestens einer von Ihnen muss der evangelischen Kirche angehören.
  2. Der Partner / die Partnerin sollte einer christlichen Kirche angehören oder zumindest der Trauung zustimmen und das christliche Verständnis der Ehe achten.
  3. Wenn Sie zwei verschiedenen christlichen Kirchen angehören, z.B. evangelisch und katholisch sind, kommt eine Trauung in einer der beiden Kirchen unter Mitwirkung des/der Geistlichen der anderen Konfession in Betracht, aber auch eine rein evangelische Trauung ist möglich. Ratsam ist es, dass der katholische Partner sich von seiner Kirche eine Einwilligungsbescheinigung besorgt.
  4. Am Tag der kirchlichen Trauung müssen Sie standesamtlich verheiratet sein (bringen Sie bitte unbedingt Ihr Familienbuch mit!)

Das Traugespräch

Beim Traugespräch werden Ihre Personalien und Ihr kirchlicher Werdegang (Taufe, Konfirmation bzw. Firmung) aufgenommen. Dazu ist es gut, wenn Sie die Familienbücher Ihrer Eltern und Ihre Konfirmationsurkunde mitbringen, aus denen diese Daten hervorgehen. Vor allem aber dient das Traugespräch zwei wichtigen Zielen:Der Pfarrer/die Pfarrerin möchte Kontakt zu Ihnen bekommen und erfahren, was Ihnen für Ihre Ehe und Ihr Leben wichtig ist, was Sie aneinander schätzen, vielleicht auch, wie Sie sich kennen gelernt haben, was Ihnen der Glaube an Gott für sich selbst und für Ihre Partnerschaft bedeutet und wie Sie sich die kirchliche Trauung vorstellen. Deshalb geht es im Traugespräch auch ganz konkret um den Ablauf der Trauung, vom gemeinsamen Gang der Eheleute und des/der Geistlichen ab dem Kirchenportal zum Altar bis zum Bestimmungszweck der Sammlung am Ausgang für Menschen in Not. Es ist gut, wenn Sie für das Traugespräch Zeit mitbringen und auch selbst neugierig darauf sind!

Trauung außerhalb der Heimatgemeinde?

Wenn die Trauung in einer anderen Kirche gefeiert werden soll, als die unter dem Punkt "Wie kann ich eine Trauung anmelden?", z.B. weil Sie ihre Jugend hier verbracht haben, brauchen Sie dafür die Freigabe von Ihrer Gemeinde.

Wünsche für den Gottesdienst?

Bei vielen Teilen des Gottesdienstes können Sie Ihre Wünsche mit einbringen:die Auswahl der Bibeltexte, die vorgelesen werden; der Trauspruch, der Sie durch Ihr gemeinsames Leben begleiten soll:die Formulierung des Eheversprechens;die Gebete (auch, ob jemand aus Ihren Familien oder aus dem Freundeskreis sich mit Segenswünschen/Fürbitten beteiligt);die Auswahl der Lieder, die gesungen werden sollen;die Verabredungen über Filmen und Fotografieren; Fragen zur Dekoration und Musik.

Filmen und Fotografieren

Das Filmen und Fotografieren ist nach vorheriger Absprache mit der/dem zuständigen PfarrerIn während der Trauung erlaubt. Allerdings sollten Sie überlegen, ob Sie nicht Brautpaar, Gemeinde, PfarrerIn stören. Ansonsten gilt als Faustregel, dass eine unauffällig mitlaufende Kamera gegenüber einem blitzenden Fotoapparat die bessere Lösung ist. Im Anschluss an den Gottesdienst steht der Altarraum für Erinnerungsfotos und - filme zur Verfügung.

Wie finde ich einen Trauspruch?

Über Ihren Trauspruch sprechen sie während des Traugespräches mit ihrem/r Pfarrer/in. Auf der Website www.trauspruch.de erhalten Sie weitere Anregungen zur Findung des Trauspruchs, der zu Ihnen passen könnte.