Die Taufe in unserer Kirchengemeinde

Allgemeine Informationen zur Taufe

Sie möchten Ihr Kind taufen lassen oder selbst getauft werden? Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Taufe, viel Freude beim Lesen. Die Taufe ist die sichtbare Zusage der Liebe und des Segens Gottes: "Fürchte dich nicht, ich habe dich erlöst , ich habe dich bei deinem Namen gerufen. Du bist mein." (Jesaja 43,1) Zugleich wird der Täufling durch die Taufe in die Kirche und Gemeinde aufgenommen und er erhält die Voraussetzung für alle Kirchenmitgliedschaftsrechte (Abendmahl, Konfirmation, Trauung, usw ...). In der evangelischen Kirche ist die Kindertaufe die Regel - man kann aber auch als Jugendlicher oder Erwachsener getauft werden, um die Taufe bewusster mitzuerleben und sein eigenes "Ja" zu sagen. Bei der Kindertaufe tun das stellvertretend die Eltern und Paten und versprechen, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen.

Wie kann ich eine Taufe anmelden?

Bitte melden sie sich frühzeitig, ca. 3- 6 Wochen vor dem von Ihnen gewünschten Tauftermin bei ihrem Bezirkspfarrer. Dort vereinbaren sie den Tag der Taufe und einen Termin für das Taufgespräch, das in der Regel bei Ihnen zu Hause stattfinden wird. Während des Taufgesprächs werden alle wichtigen Dinge der Taufe abgesprochen: Ablauf des Gottesdienstes, Taufspruch, Taufkerze, Taufbibel, besondere Wünsche für die Taufgestaltung, Aufgaben der Paten, Angebote zu kirchlichen Gruppen für Kleinkinder, usw.

Wann sind in unserer Kirchengemeinde Taufen?

Taufen können in jedem Gottesdienst der Gemeinde stattfinden. Allerdings versuchen wir, den ersten Sonntag im Monat von Taufen frei zu halten, weil an diesem Sonntag im Gottesdienst das Abendmahl gefeiert wird. Der Gottesdienst wird durch Abendmahl und Taufe einfach zu lang – auch für Ihr Kind.

Wie ist der genaue Ablauf einer Taufe?

Die Taufe wird im Gottesdienst im Beisein der Gemeinde gefeiert. Nach Predigt und Predigtlied beginnt die Taufhandlung mit einer Hinführung zur Taufe und dem Glaubensbekenntnis. Dann versammeln sich Eltern und Paten mit dem Täufling um das Taufbecken, rechts oder links vom Altar. Dort geben sie das Taufversprechen ab. Daraufhin wird der Täufling von dem/der Pfarrer/in "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" unter dreifachem Übergießen des Kopfes/der Stirn mit Wasser getauft. Es folgen Taufspruch, kurze Taufansprache und ein Segensgebet, evtl. das Entzünden einer Taufkerze oder andere Gestaltungselemente.
Danach geht der Gottesdienst, wie im jeweiligen Bezirk üblich, weiter. Die Tauffamilie nimmt daran (einschließlich Täufling) bis zum Ende teil - wenn Säuglinge und kleine Kinder zu unruhig werden, gibt es für sie einen Nebenraum, wo sie sich aufhalten und z.B. auch gewickelt werden können.

Wer kann Taufpate / Taufpatin werden?

Bislang galt, dass mindestens ein Pate evangelisch sein musste. Das soll auch weiterhin die Regel sein. Findet sich aber trotz intensiver Bemühungen kein evangelischer Pate, gilt künftig: Mindestens ein Pate muss einer der elf Kirchen mit gegenseitiger Taufanerkennung angehören („Magdeburger Erklärung“). In Ausnahmefällen können Kinder in Zukunft auch ohne Paten getauft werden. Dafür muss aber mindestens ein Elternteil evangelisch sein. Mit den von der Landessynode beschlossenen Änderungen soll der „veränderten gesellschaftlichen und kirchlichen Wirklichkeit Rechnung getragen“ und gleichzeitig das Patenamt gestärkt werden.

Der Regelfall sieht ab jetzt so aus: Es gibt mindestens eine Patin oder einen Paten. Sie sollen der evangelischen Kirche angehören, sie müssen aber auf jeden Fall Mitglied einer Kirche sein, die die Magdeburger Erklärung unterzeichnet hat. Bei Bedarf unterstützt der Pfarrer oder die Pfarrerin die Eltern bei der Suche nach geeigneten Paten. Bleibt das erfolglos, kann das Kind ausnahmsweise mit Zustimmung des Presbyteriums doch getauft werden. Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil ist evangelisch. Alle Informationen zum Patenamt gibt es auch im Internet. Unter www.mein-patenamt.de sind sämtliche Informationen übersichtlich geordnet und zusammengefasst.

Die Magdeburger Erklärung

Am 29. April 2007 haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholische Kirche, orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie Freikirchen in Deutschland eine förmliche Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand in einem ökumenischen Gottesdienste im Magdeburger Dom statt.
Text und Bild: EvKW

Filmen und Fotografieren

Das Filmen und Fotografieren ist nach vorheriger Absprache mit der/dem zuständigen PfarrerIn während der Taufe erlaubt. Allerdings sollten Sie überlegen, ob Sie nicht Täufling, Gemeinde, PfarrerIn stören. Ansonsten gilt als Faustregel, dass eine unauffällig mitlaufende Kamera gegenüber einem blitzenden Fotoapparat die bessere Lösung ist. Im Anschluss an den Gottesdienst steht der Altarraum für Erinnerungsfotos und -filme zur Verfügung.

Wie finde ich einen Taufspruch?

Jeder Bibelspruch ist als Taufspruch möglich. Er soll als Wunsch oder Leitwort den Täufling durch sein Leben begleiten. Beim Taufgespräch erhalten Sie eine Liste mit ausgewählten Bibelsprüchen, aber natürlich können Sie auch selbst in der Bibel nachschlagen. Ein Tipp: In der Lutherbibel sind wichtige Sprüche dickgedruckt. Auf der Website: www.taufspruch.de finden Sie eine Fülle von möglichen Sprüchen.